AGB

1. Auftragsabschluss

Alle Abschlüsse und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen werden nur durch schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrages zustande. Der Stuhlflechtereibetrieb Dieter Karlstedt, im folgenden nur Betrieb genannt, kann vom Auftrag ohne Schadensersatzansprüche des Kunden zurücktreten, wenn
a) der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt.
b) eine Auskunft über den Kunden vermuten lässt, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlungsverpflichtung, nicht nachkommen wird.
c) Betriebsstörungen jeder Art, höhere Gewalt und nicht durch uns zu vertretende Umstände eintreten, die die Auftragsausführung verzögern, unmöglich machen oder unverhältnismäßig verteuern.

2. Preise

Sämtliche in den Preislisten genannte Preise sind freibleibend. Maßgebend für die Berechnung der Preise sind in jedem Falle unsere am Tage der Auftragserteilung gültigen Listenpreise zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3. Zahlungsweise

Sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist, sind die vereinbarten Zahlungen für Flechtarbeiten und Restaurierungen in Bar bei Lieferung oder Kundenabholung zu leisten. Schecks werden nicht angenommen. Der Versand von Material und Möbeln erfolgt per Vorkasse(Überweisung) nach Zahlungseingang oder per Nachnahme. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in derselben Höhe zu berechnen, wie sie uns von Banken für einen ungesicherten Kontokorrentkredit in Rechnung gestellt werden, mindestens jedoch 10%.

4. Verzug des Kunden

Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Betrieb vom Auftrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Betrieb 25 % des Auftragspreises ohne Abzüge fordern. Im übrigen bleibt dem Betrieb, wie etwa bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

5. Änderungsvorbehalt

Jeweilige geringfügige Änderungen durch Produktionsumstellungen sowie handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Materialoberflächen bleiben vorbehalten, soweit diese im Einzelfall für den Kunden zumutbar sind.

6. Transport

Der Transport der zu flechtenden Gegenstände vom Kunden zu der Werkstatt und zurück erfolgt auf Kosten des Kunden. Der Transport der Stühle, und sonstiger zu flechtender Gegenstände erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Kunden.

7. Lieferzeit

Lieferfristen unterliegen besonderer Vereinbarung. Wir behalten uns vor, die in dem Auftrag angegebene Lieferzeit zu überschreiten, wenn uns die Lieferung zu der angegebenen Zeit nicht möglich ist.

8. Gewährleistung

Sämtliche Erzeugnisse werden beim Verlassen unseres Betriebes auf einwandfreie Beschaffenheit und Ausführung kontrolliert. Sollte gleichwohl ein Mangel vorliegen, so hat der Kunde den Mangel sofort zu melden, oder falls dies aus besonderen Gründen nicht möglich ist, unverzüglich ab Übergabe des Gegenstandes fernmündlich oder fernschriftlich zu reklamieren. Der Kunde ist zur sofortigen Untersuchung aller erhaltenen Gegenstände verpflichtet. Erfolgt die Beanstandung des Kunden zu Recht, so sind wir nur verpflichtet, nach unserer Wahl den Mangel zu beheben oder statt des mangelhaften ein mangelfreies Ersatzstück zu liefern. Ist weder die Behebung des Mangels noch die Lieferung eines Ersatzstückes möglich,so zahlen wir dem Käufer den etwa schon gezahlten Kaufpreis zurück. Weitere Ansprüche des Kunden, sei es auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Erfüllungsort für alle Ansprüche gegen den Kunden ist 56479 Westernohe
b) Gerichtsstand -außer bei Handelsgeschäften mit Kaufleuten- ist das für den Wohnsitz des Käufers zuständige Gericht. Falls jedoch der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gerichtes verlegt oder ein solcher zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand nach Wahl des Betriebes 56457 Westerburg und zwar unabhängig von der Höhe des Streitwertes. Dies gilt auch, falls der Betrieb aus diesem Vertrag im Wege des Mahnverfahrens(§ 688 ff. ZPO) geltend macht, oder aus Anlaß des Vertragsverhältnisses Rechtsstreitigkeiten entstehen, die nicht auf diesem Vertrag selbst beruhen.
c) Bei Handelsgeschäften mit Kaufleuten gilt -unabhängig von der Höhe des Streitwertes- nach Wahl des Betriebes 56457 Westerburg als zuständig vereinbart.

10. Unwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt.