|
1. Auftragsabschluss Alle Abschlüsse und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen werden nur durch schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrages zustande. Der Stuhlflechtereibetrieb Dieter Karlstedt, im folgenden nur Betrieb genannt, kann vom Auftrag ohne Schadensersatzansprüche des Kunden zurücktreten, wenn 2. Preise Sämtliche in den Preislisten genannte Preise sind freibleibend. Maßgebend für die Berechnung der Preise sind in jedem Falle unsere am Tage der Auftragserteilung gültigen Listenpreise zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 3. Zahlungsweise Sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist, sind die vereinbarten Zahlungen für Flechtarbeiten und Restaurierungen in Bar bei Lieferung oder Kundenabholung zu leisten. Schecks werden nicht angenommen. Der Versand von Material und Möbeln erfolgt per Vorkasse(Überweisung) nach Zahlungseingang oder per Nachnahme. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in derselben Höhe zu berechnen, wie sie uns von Banken für einen ungesicherten Kontokorrentkredit in Rechnung gestellt werden, mindestens jedoch 10%. 4. Verzug des Kunden Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Betrieb vom Auftrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Betrieb 25 % des Auftragspreises ohne Abzüge fordern. Im übrigen bleibt dem Betrieb, wie etwa bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten. 5. Änderungsvorbehalt Jeweilige geringfügige Änderungen durch Produktionsumstellungen sowie handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Materialoberflächen bleiben vorbehalten, soweit diese im Einzelfall für den Kunden zumutbar sind. 6. Transport Der Transport der zu flechtenden Gegenstände vom Kunden zu der Werkstatt und zurück erfolgt auf Kosten des Kunden. Der Transport der Stühle, und sonstiger zu flechtender Gegenstände erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Kunden. 7. Lieferzeit Lieferfristen unterliegen besonderer Vereinbarung. Wir behalten uns vor, die in dem Auftrag angegebene Lieferzeit zu überschreiten, wenn uns die Lieferung zu der angegebenen Zeit nicht möglich ist. 8. Gewährleistung Sämtliche Erzeugnisse werden beim Verlassen unseres Betriebes auf einwandfreie Beschaffenheit und Ausführung kontrolliert. Sollte gleichwohl ein Mangel vorliegen, so hat der Kunde den Mangel sofort zu melden, oder falls dies aus besonderen Gründen nicht möglich ist, unverzüglich ab Übergabe des Gegenstandes fernmündlich oder fernschriftlich zu reklamieren. Der Kunde ist zur sofortigen Untersuchung aller erhaltenen Gegenstände verpflichtet. Erfolgt die Beanstandung des Kunden zu Recht, so sind wir nur verpflichtet, nach unserer Wahl den Mangel zu beheben oder statt des mangelhaften ein mangelfreies Ersatzstück zu liefern. Ist weder die Behebung des Mangels noch die Lieferung eines Ersatzstückes möglich,so zahlen wir dem Käufer den etwa schon gezahlten Kaufpreis zurück. Weitere Ansprüche des Kunden, sei es auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand a) Erfüllungsort für alle Ansprüche gegen den Kunden ist 56479 Westernohe 10. Unwirksamkeit Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt. |